Rechtsprechung
OLG Naumburg, 06.11.2015 - 12 W 31/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 20 JVEG, § 22 JVEG, § 27 Abs 2 Nr 3 WoEigG, § 91 Abs 1 S 2 ZPO
Kostenfestsetzung in Wohnungseigentumssache: Verdienstausfall eines mit der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragten Geschäftsführers einer GmbH für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit des Zeitaufwandes der gewerblichen Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1 S. 2
Erstattungsfähigkeit des Zeitaufwandes der gewerblichen Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verdienstausfall für Verwalter wegen Wahrnehmung gerichtlicher Termine?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Erstattung des Verdienstausfalls des Verwalters in der Kostenfestsetzung (IMR 2017, 42)
Verfahrensgang
- LG Halle, 09.02.2015 - 5 O 565/10
- OLG Naumburg, 06.11.2015 - 12 W 31/15
Papierfundstellen
- NZM 2016, 898
- ZMR 2016, 719
- Rpfleger 2016, 374
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.12.2008 - VI ZB 63/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer juristischen Person für die Teilnahme ihres …
Auszug aus OLG Naumburg, 06.11.2015 - 12 W 31/15
Die Aufgabe des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person ist es nämlich in erster Linie, die Erzielung des erstrebten Unternehmensgewinns durch entsprechende Betätigung im Rahmen des Gegenstands zu fördern, nicht aber Unternehmensgewinne dadurch zu verdienen, dass ein Prozess geführt wird (z.B. BGH, MDR 2009, 230).
- OLG Stuttgart, 30.05.2016 - 8 W 167/16
Kostenfestsetzung im Wohnungseigentumsverfahren: Verdienstausfall des Verwalters …
Im Übrigen wird ausdrücklich verwiesen auf die Entscheidung des OLG Sachsen-Anhalt vom 6. November 2015, Az. 12 W 31/15, wonach für den Geschäftsführer einer GmbH, die gewerblich mit der Verwaltung einer klagenden Wohnungseigentumsgemeinschaft beauftragt ist, kein Verdienstausfall für die Wahrnehmung von Terminen eines Gerichtsverfahrens gemäß § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO i.V.m. §§ 20, 22 JVEG im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens geltend gemacht werden kann.